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VGH Bayern, 19.12.2008 - 6 B 06.2750 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; planerische Festsetzungen; keine Erschließung mangels Vorteil; privates Grün, nicht gefangenes Hinterliegergrundstück
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.10.1990 - 8 C 1.89
Begriff des Grundstücks und des "Erschlossenseins"
Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2008 - 6 B 06.2750
Ein Grundstück ist durch eine Anbaustraße im Sinne von § 131 Abs. 1 BauGB erschlossen, wenn ihm durch die Straße entweder eine Bebaubarkeit oder eine der Bebaubarkeit erschließungsbeitragsrechtlich gleichstehende Nutzung vermittelt wird (vgl. z.B. BVerwG vom 4.10.1990 Az. 8 C 1/89).Drängen etwa (ausschließlich) planerische Bestimmungen den Eindruck auf, bei einem einzelnen Buchgrundstück handle es sich ungeachtet der formal fehlenden Trennung planerisch eindeutig um zwei voneinander vollauf unabhängige Grundstücke, ist dies auch bei der "Erschließungswirkung" zu berücksichtigen (vgl. BVerwG vom 4.10.1990 NVwZ 1991, 484 = BayGT 1991, 18 = KStZ 1991, 31).
- VGH Bayern, 21.02.2006 - 6 B 01.2539
Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2008 - 6 B 06.2750
Ob dem zuzustimmen ist oder ob für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Vorausleistungsbescheids nicht abzustellen ist auf die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Bekanntgabe dieses Bescheids (vgl. BayVGH vom 21.2.2006 Az. 6 B 01.2539;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage, § 21 RdNrn. 27 ff.), bedarf im gegebenen Zusammenhang keiner Erörterung.
- VG Augsburg, 26.02.2021 - Au 2 K 19.302
Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag - ehemalige Ortsverbindungsstraße
Bei dem Grundstück Fl.Nr. ... handelt es sich um ein beitragspflichtiges Grundstück im Sinn von § 131 Abs. 1 Satz 1, § 133 BauGB, da es wegen der abgerechneten Anlage bebaubar bzw. erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbar genutzt werden kann (s. hierzu z.B. BayVGH, B.v. 19.12.2008 - 6 B 06.2750 - juris;… Driehaus/Raden, a.a.O., § 21 Rn. 33). - VG München, 08.11.2016 - M 2 K 16.1788
Heranziehung zu Erschließungsbeitrag - Erschließungsfunktion einer Straße
Der Zuschnitt der jeweiligen Baugrundstücke und die dargelegte Abgrenzung lässt in der konkreten örtlichen Situation eine Betrachtung, die von der Festsetzung "FF" umfassten privaten Grünflächen könnten gleichsam einen "Hausgarten" zu den östlich angrenzenden Baugrundstücken und damit eine der Bebaubarkeit erschließungsbeitragsrechtlich gleichstehende Nutzung darstellen, nicht zu (vgl. hierzu auch BayVGH, U.v. 19.12.2008 - 6 B 06.2750 - juris Rn. 36 ff., wonach die Festsetzung einer privaten Grünfläche in einem Bebauungsplan nach dem im Bebauungsplan in Erscheinung tretenden konkreten städtebaulichen Konzept keine Grünzone innerhalb des Baugebiets, sondern einen beitragsrechtlich nicht relevanten, von den Baugebieten gesonderten Grünzug darstellen kann).